Übersetzung aus dem Tschechischen ins Deutsche Strafprozessordnung der Tschechischen Republik, Stand am 01. 01. 2014, 2. vydání, 2014
§ 314g (1) Der Beschuldigte, die Personen, die berechtigt sind, zu seinen Gunsten die Berufung einzulegen, und der Staatsanwalt können gegen den Strafbefehl Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Gericht zu erheben, der den Haftbefehl erlassen hat, zwar innert von acht Tagen ab Zustellung. Den Personen, die berechtigt sind, zugunsten des Beschuldigten die Berufung einzulegen, mit Ausnahme des Staatsanwaltes, endet die Einspruchfrist an demselben Tag wie dem Beschuldigten. Wird der Strafbefehl sowohl dem Beschuldigten als auch seinem Verteidiger zugestellt, setzt sich die Frist zur Einlegung des Einspruches ab dem Tag der Zustellung in Lauf, die am spätestens bewirkt wurde. Auf Wiedereinsetzung der Frist in den vorigen Stand ist die Bestimmung von § 61 angemessen anzuwenden. Nach Zustellung des Strafbefehles kann eine zum Einspruch berechtigte Person auf diesen ausdrücklich verzichten.
(2) Ist gegen den Strafbefehl durch berechtigte Person rechtzeitig Einspruch erhoben worden, ist dadurch der Strafbefehl aufgehoben und der Einzelrichter beraumt Termin zur Hauptverhandlung an; bei Aburteilung der Sache an der Hauptverhandlung ist der Einzelrichter weder an die rechtliche Beurteilung der Tat, noch an die Art und Zumessung der Strafe im Strafbefehl gebunden. Sonst erwächst der Strafbefehl in die Rechtskraft und ist vollstreckbar geworden.
(3) Wird der Beschuldigte wegen einer der in § 163a genannten Straftaten verfolgt, kann der Verletzte seine Zustimmung zur Strafverfolgung bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Strafbefehles einer der in Absatz 1 benannten Personen zurücknehmen. Durch Rücknahme der Zustimmung ist der Strafbefehl aufgehoben und der Einzelrichter stellt die Strafverfolgung ein.
(4) Ist ein Strafbefehl erlassen worden, kann der Staatsanwalt die Anklage bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Strafbefehles einer der in Absatz 1 benannten Personen zurücknehmen. Durch Rücknahme der Anklage ist der Strafbefehl aufgehoben und die Sache geht in das Vorbereitungsverfahren zurück.
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